HEIZKOSTENZUSCHUSS 2025

Veröffentlicht am: 03.03.2025

(atl) Die Tiroler Landesregierung hat zur Abfederung der Heizkosten Richtlinien zur Gewährung des Heizkostenzuschusses beschlossen.

Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.

Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich. Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.

 

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.

Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt analog zum Vorjahr im Herbst 2025, zu Beginn der Heizperiode 2025/26.


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