Bei der Beantragung von Reisedokumenten für Kinder aus Anlass der Geburt kann die Gebührenbefreiung nach § 35 Abs 6 GebG nur noch für die erstmalige Ausstellung eines Reisedokumentes in Anspruch genommen werden. Bei gleichzeitiger Ausstellung mehrerer Reisedokumente muss der Antragssteller wählen für welches der Reisedokumente die Befreiung angewendet werden soll.
Änderung Gebührenbefreiung Kinderreisepass/Personalausweis
ÄNDERUNG GEBÜHRENBEFREIUNG KINDERREISEPASS/PERSONALAUSWEIS
Veröffentlicht am: 28.03.2025
LINK