FRIEDHOFSGEBÜHREN

gültig ab 1. Jänner 2024

 

Benützungsgebühren

 
  Benützungsgebühr für ein Familiengrab (10 Jahre) 146,00 €
  Benützungsgebühr für ein Urnengrab (10 Jahre) 73,00 €

Verlängerungsgebühren

 
  für ein Familiengrab (5 Jahre) 146,00 €
  für ein Urnengrab (5 Jahre) 73,00 €

Graberrichtungsgebühren

 
  ganzjährig (Sommer und Winter) 379,90 €
  für Urnengräber 109,70 €

Lieferung und Verlegung Grabumrandung

 
  Familiengrab 379,90 €
  Urnengrab (Fachabdeckung) 306,80 €
  Benützung Auferstehungskapelle 43,70 €

Friedhofsbenützungsgebührenverordnung 2024.pdf

Friedhofsordnung.pdf